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Familieninteressen

Familienerholung

Familienerholung ist ein Angebot für alle Familien, sieht sich aber besonders verpflichtet gegenüber Familien, die auf Grund ihrer Lebensumstände vor allem auf Unterstützung und Förderung angewiesen sind. Für die Familienerholung gilt ein offener Familienbegriff, der grundsätzlich alle Generationengemeinschaften einbezieht, in denen tatsächlich verbindlich Verantwortung für und mit Kindern sowie für pflegebedürftige Angehörige gelebt und geleistet wird. Auch über Eltern-/ Kind-Beziehungen in Zwei- und Einelternfamilien, Adoptiv- und Pflegefamilien, Patchworkfamilien und Regenbogenfamilien hinaus gehören Großeltern und andere für das Familienleben mit sorgende Personen dazu. Idealtypisch richten sich die Angebote der Familienerholung an die Familiengemeinschaften in ihrer Gesamtheit, sie können aber auch von Familienangehörigen individuell oder von Teilen der Familiengemeinschaft wahrgenommen werden. In der Sache geht es bei der Familienerholung um weit mehr als Erholung; diese ist wesentlicher Inhalt und zugleich der Rahmen für ein von Erleben, Erfahrung, Bildung, Beratung und Kommunikation inhaltlich gefülltes Leistungsangebot zur nachhaltigen Stärkung von Erziehungs- und Familienkompetenz und Familiengesundheit.*

*Quelle:
FAMILIENERHOLUNG –EIN RECHT AUF FÖRDERUNG
POTENZIALE EINER ZEITGEMÄSSEN KINDER- UND JUGENDHILFELEISTUNG
(Projekt „Zukunftswerkstatt Familienerholung und Qualitätsentwicklung in gemeinnützigen Familienferienstätten“ des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend sowie der Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung)

 

Gesetzliche Grundlagen

Die gesetzliche Grundlage der gemeinnützigen Familienerholung bildet das Kinder- und Jugendhilfegesetz (§ 16  SGB VIII), das den Anspruch von Familien auf allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie formuliert:

Abs. 2 Leistungen zur Förderung der Erziehung in der Familie sind insbesondere

  1. Angebote der Familienbildung (...)
  2. Angebote der Beratung (...)
  3. Angebote der Familienfreizeit und der Familienerholung, insbesondere in belastenden Familiensituationen, die bei Bedarf die erzieherische Betreuung der Kinder einschließen

Um Familien mit Kindern, die sich aus finanziellen Gründen keinen gemeinsamen Urlaub leisten könnten, ein paar unbeschwerte Tage in einer familienfreundlichen Familienferienstätte zu ermöglichen, gewährt der Freistaat Thüringen Zuwendungen für die Familienerholung. Die Zuschüsse sind eine freiwillige Leistung des Freistaates Thüringen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht.

Gesetzliche Grundlage dafür bildet das Thüringer Gesetz zur Sicherung der Familienförderung
(Thüringer Familienförderungssicherungsgesetz - ThürFamFöSiG-)
Vom 18. Dezember 2018
einschließlich der entsprechenden Richtlinie (n.n.). Vorgesehen sind 2021 pauschale Zuschüsse pro Kind/Erwachsenen, die über die Familienferienstätten direkt abgewickelt werden.

Auskünfte zur Förderung von Familienerholungsmaßnahmen erteilen die Thüringer Familienferienstätten (siehe unten).

Erkundigen Sie sich gegebenenfalls auch bei Ihrem örtlich zuständigen Jugendamt nach Unterstützungsmöglichkeiten und geförderten Angeboten im Bereich der Familienerholung und Familienbildung.  Im Rahmen des LSZ (Landesprogramm für soziales Zusammenleben der Generationen) können Landkreise und kreisfreie Städte auch Familienerholungsangebote selbst entwickeln und/oder fördern.

 

Angebote / Anbieter

Vorwiegend in den Thüringer Familienferienstätten, aber vereinzelt auch in anderen familienfreundlichen Ferienobjekten, gibt es Familienurlaubsangebote, die vom Freistaat Thüringen gefördert werden.

Thüringer Arbeitskreis für Familienerholung (TAF)

Angebote der Familienferienstätten2022

In über 80 gemeinnützigen Familienferienstätten überall in Deutschland finden Familien Angebote für Klein und Groß, Spiel und Spaß, Erlebnis-, Natur und Umweltpädagogik, Gesundheitsvorsorge, Stärkung der Erziehungs- und Medienkompetenz. Zeit und Raum für die je eigenen Bedürfnisse, Erfahrungsaustausch mit anderen Familien: So tanken Familien Kraft, bekommen Orientierung und nehmen Impulse für ihren Alltag mit nach Hause.

Urlaub mit der Familie

Bundesarbeitsgemeinschaft für Familienerholung (BAG FE)