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Mit der Corona-Krise hat sich das Leben aller Familien schlagartig und in nie geahnter Weise verändert. Jede Familie ist in unterschiedlicher Art und Weise betroffen. Sorgen, Überforderung und Angst prägen den Alltag. Sorgen um die wirtschaftliche Existenzsicherung und den Arbeitsplatz, um die persönliche Freiheit und die demokratischen Rechte und um die eigene Gesundheit und die der Angehörigen - vor allen Dingen aber um die Frage: Wie sieht die Zukunft für uns aus? Bei aller Wertschätzung dessen, was Bundes- und Landespolitik in beachtlicher Konstruktivität zur Bewältigung der Krise geleistet haben und weiter leisten, ist es das Anliegen der Familienverbände den Blick auf die Leistung und die Bedürfnisse von Familien zu lenken. Familien haben Ruhe bewahrt und konstruktiv handelnd für den notwendigen gesellschaftlichen Zusammenhalt und die Krisenbewältigung unter oft harten Bedingungen gesorgt. Bisher gelingt es Familien mehr oder weniger erfolgreich Familie – Beruf und neu – Betreuung und Bildung zu vereinbaren. Sie zählen zu den Held*innen des Alltags! Vor besonderen Herausforderungen stehen dabei alle, die mit geringem Einkommen, persönlichen Handicaps, Kindern/Jugendlichen mit Beeinträchtigung, beengenten Wohnverhältnissen, in alleiniger elterlicher Sorge oder/und pflegend, den Alltag mit ihren Kindern und Angehörigen - organisieren.
Die im Arbeitskreis der Familienorganisationen (AKF) zusammengeschlossenen Verbände wollen ein familienfreundliches Thüringen, in dem die Interessen von Familie gewahrt und bewährte familienpolitische Sicherungssysteme während und nach der Krise erhalten und gestärkt werden.
Unser Anliegen ist ein familienfreundliches Thüringen, in dem die in der Krise erkannten Schwachstellen beseitigt und die Herausforderungen einer „krisenfesten“ Zukunft aufgegriffen werden. Wir setzen uns ein für ein familienfreundliches Thüringen, in dem langfristig die Handlungsspielräume für Familie erhalten bleiben und Ursachen für Hilfebedürftigkeit von Familien beseitigt werden. Dafür bieten wir, die im Thüringer AKF organisierten Familienverbände, der Landes- und der Kommunalpolitik unsere Unterstützung bei der Bewältigung der Krise und der Gestaltung der Zukunft an.
Wir fordern - und bieten unsere Mitarbeit an (Stand 14.05.2020):
Frühzeitige Einbeziehung und Information der Familienverbände auf Landes- und kommunaler Ebene für zu entwickelnde Konzeptionen zur Überwindung der Corona-Krise und politische Abwägungen Die Initiative zur Einrichtung eines „Digitalen Runden Tisches Familie“ begrüßen und unterstützen wir.
Transparenter und einheitlicher Zeit- und Umsetzungsplan entsprechend der Schulen/Förderschulen zur Öffnung der Kindertagesstätten unter Einhaltung des Gesundheitsschutzes
Sicherstellung der Notbetreuung sowie ggf. pädagogisch qualifizierte Betreuungsdienste für (Ein-Eltern)Familien in für sie nur schwer zu bewältigenden Lebenslagen (SGB VIII), insbesondere Wohnsituationen und sozialem Miteinander. Die aktuell erweiterte Notbetreuung hängt insbesondere von den Zugängen und der damit verbundenen Stigmatisierung der betroffenen Kinder und Eltern ab. Die Schulen und Einrichtungen sind gefordert hier praktikable Zugänge zu ermöglichen und diese auch sicherzustellen.
sozialpädagogische Familienhilfe muss als gesetzliche Pflichtaufgabe den betroffenen Familien in allen Landkreisen bedarfsgerecht zur Verfügung stehen
Familien und Träger von Angeboten brauchen Aussagen zu Perspektiven einer möglichen Angebotsgestaltung in Kinder- und Jugendzentren und familienfördernden Einrichtungen in Ergänzung zu schulischen Angeboten
Erschließung zusätzlich erforderlicher Raumkapazitäten durch Nutzung öffentlich geförderter Einrichtungen einschließlich der Ressourcen der Verbände und ggf. gewerblicher Anbieter (z.B. Hotels, Gastronomie, Bildungsträger) für frühkindliche Betreuung und Förderung (Logo- Ergotherapie sowie besonderer Förderangebote, Beschulung von Kindern aller Altersklassen, Horte in den Sommerferien sowie familienstärkende Betreuungsangebote) verbunden mit Hygienekonzepten
Unterstützung der Eltern, die mit Kindern zuhause sind, insbesondere die Verbesserung der Kontakte zwischen den Einrichtungen wie Kindergarten und Schule, Vereine, Familienzentren, Mehrgenerationenhäuser und den Familien.
(Studie Prof. Dr. Lochner FH Erfurt verdeutlicht den Wunsch von Eltern und Kinder nach mehr Kontakt zu ihren Lehrer*innen und Erzieher*innen)
Familienbildung und Familienerholung ist unter Berücksichtigung der geforderten Schutzmaßnahmen und –konzepte zu ermöglichen und langfristig sicherzustellen, d.h. Transparenz und Perspektive für Familien zu schaffen, unter welchen Bedingungen Familienurlaube möglich sind.
Die Anpassung der Richtlinie für die Umsetzung & Förderung der Familienbildungs- und Erholungsmaßnahmen für den Sommer/Herbst 2020 ist vorzunehmen.
Der Erhalt der Häuser der Familienerholung und Prüfung der Öffnung von Einrichtungen für alternative Nutzungskonzepte in Kooperation mit Kindergärten und Schulen, Nutzung der Ressourcen der Verbände und zusätzlicher anzumietender Raumkapazitäten bei gewerblichen Anbietern z.B. für outdoor Tagesfreizeitangebote für Familien oder Kindergruppen, ist zu ergründen.
Junge Menschen, die bislang eine Unterstützung über das Bildungs- und Teilhabepakets für Mittagsversorgung in Kita und Schule erhalten haben, müssen darauf derzeit verzichten und ihre Familien müssen diese Versorgung zu Hause sicherstellen. Wir unterstützen den Vorstoß die damit eingesparten Mittel unbürokratisch an die Familien auszuzahlen. Bei 3 Euro pro Tag wären das 90 Euro für jedes Kind im Monat.
Unterstützung für pflegende Familienangehörige, die derzeit ihren zu pflegenden Angehörigen nicht teilstationär oder stationär versorgen können bzw. dürfen. Die Unterstützung muss arbeitsrechtlich, im Hinblick auf Lohnersatz und im Hinblick auf Unterstützung durch ambulante Dienste erfolgen.
Umgehende, deutliche Aufstockung der Verhinderungspflege von aktuell 1.612 € pro Jahr für die Familien, welche ihre schwerstbehinderten Kinder und Jugendlichen derzeit wegen fehlender Angebote in den Förderschulen zuhause betreuen.
Ausnutzung von Testkapazitäten und Bereitstellung von Schutzkleidung / Masken zur schnellstmöglichen Überwindung der derzeitigen Kontaktsperre bei stationärer Unterbringung Angehöriger in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen.
Eigenverantwortung und Mündigkeit für Familien in Hinblick auf Lockerung der Maßnahme Kontaktsperre innerhalb von Familien unter der Einhaltung von Schutzmaßnahmen für Risikogruppen. Damit verbunden sind schnellstmögliche Testverfahren sowie ggf. Bereitstellung von Masken für Familienangehörige zur Überwindung der derzeitigen zwangsweisen Trennung der Generationen.
Die Punkte sind nicht abschließend, sondern resultieren aus unserer Sorge über dringende familienpolitische Herausforderungen und unserem Bemühen, konstruktiv sowohl auf Landesebene als auch in den Kommunen zur Überwindung der Krise beizutragen. Er wird bedarfsgerecht und regelmäßig fortgeschrieben. Wir wollen unser Wissen, die Erfahrungen und Ideen von Familien und unsere Ressourcen der Landes- und Kommunalpolitik zur Gestaltung eines zukunftsorientierten familienfreundlichen Thüringens zur Verfügung stellen.
Wenn Sie vom anderen Elternteil Ihres Kindes dauerhaft getrennt leben oder dieser verstorben ist und Ihr Kind weder Unterhalt vom anderen Elternteil noch Waisenbezüge bekommt oder der gezahlte Unterhalt oder die Waisenbezüge unter dem Mindestunterhalt liegen, können Sie bei der Unterhaltsvorschusskasse Unterhaltsvorschuss beantragen. Das Kind muss zudem in häuslicher Gemeinschaft mit Ihnen leben und bei Ihnen seinen Lebensmittelpunkthaben. Das gemeinsame Sorgerecht steht einem Anspruch auf Unterhaltsvorschussnicht entgegen. Mit dem 18. Geburtstag des Kindes endet der Anspruch auf Unterhaltsvorschuss. mehr
Pro familia Thüringen nimmt an einem bundesweiten Modellprojekt teil: BIKO - Beratung, Information und Kostenübernahme bei Verhütung. Frauen können in den pro familia-Schwangerschaftsberatungsstellen Erfurt und Artern einen Antrag auf Kostenübernahme ihres Verhütungsmittels stellen. Eine pro familia Beraterin prüft in einem Beratungsgespräch, ob die Frau anspruchsberechtigt ist. Anschließend wird eine biko-Zusage zur Kostenübernahme ausgestellt. Mit der biko-Zusage garantiert die Beratungsstelle, dass die Kosten für ein verschreibungspflichtiges Verhütungsmittel sowie die dazu gehörigen ärztlichen Leistungen von der pro familia für die Klientin übernommen werden. Flyer
Eine größere Übersichtlichkeit von Leistungsarten und -höhen war Inhalt eines Gesprächs des Deutsche Familienverbandes (DFV) im Bundesfamilienministerium. Dort wurde gefordert, endlich Klarheit in den „Familienorientierten Maßnahmen“ zu schaffen. Es ist unverschämt von 200 Milliarden Euro zu sprechen, die über Familien ausgeschüttet würden. Nur 55,4 Milliarden davon ist Familienförderung im engeren Sinne. Die Aufschlüsselung finden Sie hier